Gipsabfälle/Gipsplatten
Aufgrund Ihrer bauphysikalischen Eigenschaften sind Gipsplatten für den Einsatz als Deponieersatzbaustoff nicht geeignet. Das heißt, für den Abfallerzeuger kommt nur die Beseitigung auf Deponien der Klasse I oder II oder das stoffliche Recyling Frage.
Wir können Ihnen die Verwertung unter der AVV 170802 (Gipshaltige Abfälle) im Bergversatz oder im Recycling anbieten. Kontaktieren Sie uns....
Weiter oben finden Sie einige Beispiele entsprechender Gipsrückstände.